Bürgerkontrolle der Geheimdienste

Sonstiger Antrag für die SDMV RLP Bürgerkontrolle

Die SDMV des LV RLP möge beschließen:
Der Landesverband erkennt an, dass eine Notwendigkeit von Nachrichten und Geheimdiensten derzeit besteht. Um eine Kontrolle im Sinne der „Herrschaft des Volkes“ innerhalb unseres Staates zu ermöglichen, wird das Recht der Bürgerkontrolle gefordert.
Bürger können sich dabei zu einer Bürgerinteressengruppe von mind 10 Personen zusammenschließen, und eine Auskunft über alle Vorgänge des BND, des MAD und des VS verlangen. Diese ist vollständig als vor Ort Akteneinsicht zu gewähren:
Ausgenommen werden dürfe Akten zu laufenden Ermittlungen, die in akuter Bearbeitung sind und deren Beginn definierte Fristen hat.
BND und alle anderen Auslandsdienste 1 Jahr
MAD und alle militärischen Dienste in und Ausland 3 Jahre
VS und alle inländischen nicht militärischen Dienste 6 Monate
Zusatz Modul:
1) Bundespolizeibehörden und Grenzschutzbehörden werden eingeschlossen und haben eine Frist von 1 Jahr zur Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse einer Bürgerinteressengruppe.
2) Landespolizeibehörden und alle niedriger gegliederten Polizeibehörden haben eine Frist von 6 Monaten zur Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse einer Bürgerinteressengruppe.
3) Bei Demonstrationen sind alle dazu gehörenden Akten und Speicherungen von Daten sofort im Sinne des öffentlichen Interesses zur Verfügung zu stellen. Personendaten dürfen insoweit geschwärzt werden, dass keine Personenrückschlüsse möglich sind. Keine Fristen.
4) Betroffene Personen haben das Anrecht auf Einsicht aller Daten und Akten zu einer Demo oder auch zu Anweisungen zu einer Demobegleitung durch die Polizei. Keine Fristen.

Begründung: Bis wir eine Auflösung und oder Veränderung des Verhaltens auch nur eines Dienstes erreichen können, wird wohl noch etwas dauern. Unsere Geheimdienste fürchten kaum etwas mehr, als das wir ihnen auf die Finger schauen können. Das hier kann als „Brückenlösung“ helfen.

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