Wann ist ein Mensch ein Täter?

Gerade eben habe ich einen sehr spannenden Artikel in der Zeit gelesen. Da geht es wirklich darum, das wir der IS die Stirn bieten müssen. Das wir etwas gegen den den Terror der IS tun müssen. Das wir in der Welt eben nicht alleine sind, und das wir nicht dulden dürfen, das Menschen unsere Art zu leben ablehnen und deshalb sich radikalisieren lassen oder das selbst tun.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-10/islamischer-staat-terrorgesetze-reform-heiko-maas-stephan-mayer

Deshalb werden Gesetze geschaffen, mit denen Menschen wegen Aufenthalt in Einrichtungen anderer Nationalitäten verboten werden. Und unter Strafe gestellt werden, weil die Anwesenheit in einem Terrorcamp ja schon dessen Bereitschaft zur Gewalt hinreichend belegt.

Wann ist eine Einrichtung irgendwo in der Welt ein Terrorcamp und wie sollen und können wir dem BND trauen, das er uns über die Wahrheit (TM) informiert, wo er nicht mal vor wilder Überwachung und Auslieferung von Daten und damit den schutzbefohlenen Menschen zurück schreckt. Bei #Eikonal sogar so weit geht, zu postulieren, wenn deutsche Operatoren aus Deutschland über Sateliten auf die Daten von Deutschen und in Deutschland lebenden Menschen zugreifen, und diese Daten während ihrer Arbeitszeit die von in Deutschland lebenden Menschen auch bezahlt wird, dann ist das keine Aktivität die unter deutsches Recht fällt. Frage: Unter wessen Recht denn dann?

Ich habe gestern das Vergnügen und die Ehre geniessen dürfen, mit einem Abgeordneten der CDU, Jan Metzler, in Worms an einem Stammtisch über Drohnen und deren Einsatz reden zu dürfen. Gutes Gespräch. Gute Diskussion. Nur was ist mit der Rechtsstaatlichkeit unseres Handelns, so wie ich das Herrn Metzler glaube, denn ich kann sehen, das er das was er sagt auch fühlt und will, wenn der Dienst, der Menschen hier überwachen soll, so mit unserem Recht umgeht, wie er es derzeit tut.

Doch bleiben wir beim Thema, das hier völlig neu gestalltet werden soll. In unserem Recht gilt die Unschuldsvermutung. Was ein Deutscher in anderen Ländern tut, steht unter den Rechtsvorbehalten dieser Länder. Wir würden einen Vergewaltiger nicht steinigen, und sein Opfer auch nicht. Doch es gibt Länder in denen das der Fall ist, in denen das Recht ist. Würden wir deshalb das niemals tun oder gutheissen.

Und nun kommt der Klopfer. Der Versuch der Ausreise eines Bundesbürgers, der als möglicher Islamist laut BND in Frage kommt, soll schon unter Strafe gestellt werden. Ohne Nachweis einer Tat, ohne als Täter gehandelt zu haben, als Gesinnungsarrest, weil der eigene Glaube, die eigene Idee, das eigene Empfinden eine Gefahr sein KÖNNTE. Das ist der Tod und die Abschaffung der Unschuldsvermutung. Das ist Reisebeschränkung und Strafverfolgung aus reiner Wilkür nach Vermutungen von Nachrichtendiensten. Den gleichen Nachrichtendiensten, die uns Überwachen WOLLEN und das auch mit den tollsten Ausreden tun.

Genau so geht es, der Kurs zum Gesinnungs und Konformitätsstaat liegt in solchen Maßnahmen. Rechtsgrundsätze, die ad absurdum geführt werden. Strafttatsbestandskonstruktion aus der Ermittlung von Diensten, die Recht und Gesetzt sowieso nach eigenem Ermessen auslegen. Nein, Danke!

Euer Thomas

 

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