Liebe Freunde,
dieser Entschliessung der deutschen Datenschützer (des Bundes und der Länder) habe ich dann wohl außer einem Entschiedenen: Ja, dem schliesse ich mich an nichts hinzuzufügen.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnt die mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ (BR-Drs. 123/15 und 382/15) beschlossene Verfassungsschutzreform ab. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sind in zentralen Punkten verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Das betrifft insbesondere die praktisch unbegrenzten Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden, personenbezogene Daten in umfassenden und zentralen Dateien zu speichern.
https://www.datenschutz.hessen.de/k90.htm#entry4512
Die ganze Entschliessung hier im Text.
Herzlich
Thomas