Wenn Wohnungssuche nicht mehr allein geht

Rechte bei Grundsicherung

Es gibt einen Punkt, an dem das System lügt:
Nicht jeder Mensch ist noch körperlich oder psychisch in der Lage, selbst Wohnungen zu suchen, Besichtigungen wahrzunehmen oder Bewerbungen zu schreiben.

Und genau dafür gibt es Rechtsansprüche.

Wann Selbstsuche unzumutbar ist

Unzumutbarkeit liegt vor bei:

  • schwerer körperlicher Einschränkung
  • psychischer Erkrankung
  • Mobilitätsverlust
  • Pflegebedürftigkeit
  • ärztlich attestierter Belastungsunfähigkeit

Das ist keine Gefälligkeit. Das ist ein Rechtsanspruch.

Rechtsgrundlagen

Grundsicherung:

  • § 19 SGB XII – Leistungsberechtigte
  • § 27 ff. SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt
  • § 35 SGB XII – Kosten der Unterkunft
  • § 67 SGB XII – Hilfe in besonderen Lebenslagen

Zusätzlich relevant:

  • § 17 SGB I – Anspruch auf Sozialleistungen
  • § 60 SGB I – Mitwirkungspflichten (mit Zumutbarkeitsgrenze)

Wichtiges Prinzip:
Unmögliches ist nicht mitwirkungspflichtig.

Was in so einem Fall beantragt werden kann

Rechtlich möglich:

  • Unterstützung bei Wohnungssuche durch Sozialamt
  • Sozialarbeiter als Beistand
  • Betreutes Wohnen / ambulant betreutes Wohnen
  • Wohnraumsicherung
  • Eingliederungshilfe nach SGB IX (bei Behinderung oder gleichgestellter Einschränkung)

Wenn man die Wohnung selbst nicht mehr verlassen kann

Dann greift:

  • Hausbesuchspflicht der Behörde
  • Pflicht zur barrierearmen Kommunikation
  • Pflicht zur Unterstützung bei Anträgen

Niemand darf verlangen, dass jemand Besichtigungen ohne körperliche Fähigkeit wahrnimmt.

Der entscheidende Punkt

Wenn du die Wohnung nur noch mit fremder Hilfe verlassen kannst:

→ Wohnungssuche ist nicht mehr zumutbar
→ Unterstützung ist Pflicht der Behörde

Nicht Diskussion. Nicht Ermessen.

Pflicht.

So formulierst du den Antrag (kopierfertig)

Hiermit teile ich mit, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bin, eigenständig Wohnungsbesichtigungen wahrzunehmen oder eine Wohnungssuche selbst durchzuführen.

Ich beantrage daher die Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie die Prüfung von Hilfen nach § 67 SGB XII und ggf. Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Gleichzeitig bitte ich um Prüfung eines Hausbesuchs, da mir das Verlassen der Wohnung nur unter erheblicher Hilfestellung möglich ist.

Wenn die Behörde blockiert

Dann:

  • Antrag auf schriftlichen Bescheid verlangen
  • Widerspruch einlegen
  • Sozialgericht anrufen (einstweiliger Rechtsschutz möglich)

Klartext

Wer krank ist, muss nicht funktionieren.
Wer nicht mehr kann, hat Anspruch auf Hilfe.
Wer Hilfe verweigert, handelt rechtswidrig.


Quellen (Plaintext-Links):

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__67.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__35.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html

Jobcenter und die Wohnungs-Lüge – wie man „Bemühungen“ sauber nachweist

Ein kleiner Leitfaden

Wer mit dem Jobcenter zu tun hat, kennt das Spiel:
Man soll sich „bemühen“, Wohnung suchen, Nachweise bringen – während der Markt de facto leer ist. Nicht Mangel an Willen, sondern Mangel an Realität.

Rechtlich relevant ist nicht der Erfolg, sondern der nachweisbare Versuch.

Was das Jobcenter rechtlich verlangen darf

Rechtsgrundlagen:

  • § 22 SGB II – Kosten der Unterkunft
  • § 60 SGB II – Mitwirkungspflichten

Verlangt werden darf Mitwirkung, nicht Erfolg. Niemand kann gezwungen werden, Unmögliches zu leisten.

Was als Nachweis anerkannt wird

Das Jobcenter akzeptiert alles, was dokumentiert ist:

  • E-Mails an Vermieter
  • Screenshots von Kontaktformularen (Auch als Bildausschnitt mit Snipping Tools)
  • Bewerbungen über Portale (Immoscout, Immowelt, WG-Gesucht etc.)
  • Absagen von Vermietern
  • Telefonnotizen (Datum + Uhrzeit + Ansprechpartner)

Wichtig ist: Struktur.

So dokumentierst du korrekt

Führe eine einfache Liste. Eine Zeile pro Wohnung:

Datum | Anbieter | Objekt | Kontaktweg | Ergebnis
..____ | ___ | ___ | E-Mail / Portal / Tel | ___

Damit bist du juristisch sauber.

Wichtiges Faktum

Das Jobcenter darf nicht sagen:
„Sie haben sich nicht genug bemüht“
ohne konkret zu benennen, wie viele Bemühungen es erwartet.

Du darfst verlangen:

  • schriftliche Vorgabe der Mindestanzahl
  • schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

Wenn das Jobcenter schikaniert

Mittel:

  • Fachaufsichtsbeschwerde
  • Dienstaufsichtsbeschwerde
  • Antrag auf schriftlichen Verwaltungsakt

Ab da wird es für die Sachbearbeitung ungemütlich. Zu Recht.

Was ich nicht weiß, ist in wieweit das JC oder das Sozialamt bei der Grundsicherung einen Menschen zu etwas zwingen kann, der zum Beispiel nicht mehr sich selbst versorgen kann. Der nicht mehr Selbst seinen PC bedienen kann. Der zur Lebensgestaltung selbst auf Hilfe angewiesen ist, durch Pflegekräfte oder Dienst. Da suche ich noch nach Rechtsprechung und Infos.

Hoffe das hier hilft Euch

Herzlich, Thomas

Widerstandrecht vs. Regierungsgeschichten

Wenn der Rechtsstaat seine Schutzmechanismen verliert – und das Widerstandsrecht greift

In unserer Demokratie ist das Recht auf Widerstand kein Aufruf zur Gewalt, sondern ein letztes Korrektiv. Es setzt genau dort an, wo der Staat seine eigene Korrekturfähigkeit verliert. Oder jemand (Regierung) diese Korrekturmöglichkeiten systematisch ignoriert. Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt Widerstand nur dann, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist. Gemeint ist kein Aktivismus, sondern die Verteidigung der Verfassung, wenn ihre Schutzmechanismen systematisch versagen.

Dieses Widerstandsrecht wird vom Verfassungsgericht ausdrücklich als Recht, das nicht einschränkbar ist deklariert. Es legitimiert die strukturelle, sprachliche, juristische und öffentliche Delegitimierung staatlichen Handelns, wenn dieses selbst verfassungswidrig wird.

Zwei Beispiele zeigen dieses Problem klar.

Beispiel 1: Blockade der Selbsttötung unter Jens Spahn

2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass schwerstkranke Menschen in extremen Ausnahmefällen Zugang zu tödlichen Medikamenten beantragen dürfen. Dieses Urteil war bindend.

Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte dennoch nahezu alle Anträge pauschal ab. Diese Ablehnung erfolgte auf politische Weisung des Bundesgesundheitsministeriums unter Jens Spahn.

Die Verwaltung setzte damit bewusst ein geltendes Gerichtsurteil außer Kraft. Menschen, die einen rechtlich eröffneten Anspruch hatten, wurde der Zugang verweigert. Mehrere Antragsteller starben, bevor überhaupt eine echte inhaltliche Prüfung stattfand.

Hier liegt der Kern des Problems: Wenn Ministerien beginnen, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen politisch zu neutralisieren, ist die Gewaltenteilung faktisch beschädigt. Der Rechtsstaat funktioniert dann nicht mehr korrekt. Widerruf, Rechtsmittel und gerichtliche Korrektur laufen ins Leere, wenn die Verwaltung sich offen gegen Rechtsprechung stellt.

Das ist kein Einzelproblem. Das ist ein strukturelles Versagen staatlicher Schutzmechanismen.

Beispiel 2: Neue Grundsicherung entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 klar entschieden, dass das Existenzminimum aus Art. 1 und Art. 20 GG nicht antastbar ist. Sanktionen dürfen maximal 30 Prozent betragen. Eine vollständige Streichung von Leistungen ist verfassungswidrig.

Die geplante „Neue Grundsicherung“ sieht dennoch Modelle vor, bei denen Leistungen mehrfach sanktioniert und im Ergebnis vollständig entzogen werden können. Politisch wird das als „Fördern und Fordern“ verkauft. Juristisch ist es ein klarer Angriff auf die Substanz des Sozialstaatsprinzips.

Der Staat verschiebt damit die Funktion der Grundsicherung: Weg von einer Garantie menschlicher Würde, hin zu einem Disziplinierungsinstrument. Das widerspricht der Logik des Grundgesetzes und der bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wenn der Gesetzgeber systematisch Regelungen plant, die mit höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vereinbar sind, dann versagt der institutionelle Selbstschutz des Systems. Lasst mich das genauer ausführen:

Missachtung des BVerfG = Angriff auf Gewaltenteilung = Abbau tragender Struktur

Das ist in der Staatsrechtslehre als echtes Problem anerkannt.

Gewaltenteilung existiert nur, wenn:

  • Gericht entscheidet → Exekutive befolgt
  • Sonst ist das Gericht nur Symbol, keine Gewalt

Wenn Urteile systematisch ignoriert, umgangen oder durch Ersatzgesetzgebung faktisch neutralisiert werden, ist das:

kein normaler Rechtsverstoß, sondern ein struktureller Bruch.

In der Theorie heißt das:

  • Entkernung der Judikative
  • Normative Aushöhlung der Verfassung

Was Widerstand hier bedeutet – und was nicht

Widerstand im Sinne des Grundgesetzes bedeutet nicht Gewalt, nicht Zerstörung, nicht Aufruhr. Gewalt lehne ich ausdrücklich ab.

Gemeint ist:

– öffentliche Benennung von Rechtsbruch
– juristische Argumentation
– Dokumentation von Verfassungsverstoß
– politische Delegitimierung rechtswidriger Praxis
– Verweigerung innerer Loyalität gegenüber verfassungswidrigem Handeln

Wenn Gerichte ignoriert werden, Grundrechte entkernt werden und institutionelle Kontrollmechanismen ins Leere laufen, entsteht ein legitimer Zustand gewaltfreier Widerständigkeit.

Nicht gegen den Staat an sich, sondern gegen den verfassungswidrigen Regierungsanspruch und die Umsetzung von Verfassungsbrüchen durch die Bundesregierung. .

Der Rechtsstaat lebt nicht davon, dass er sich „Rechtsstaat“ nennt. Er lebt davon, dass Urteile gelten, Grundrechte unangreifbar sind und Schutzmechanismen funktionieren.

Wenn sie systematisch unterlaufen werden, entsteht kein Chaosrecht. Es entsteht ein legitimes Recht auf strukturellen Widerstand. Nicht gegen Ordnung – sondern für die verfassungsmäßige Ordnung.

Wo jedoch die heutige Rechtslehre gerne daneben greift. Der Rechtsstaat formell existiert,
aber materiell beschädigt ist – das ist bereits die Grundlage zum Widerstand.

Aber: Denn Gerichte tagen und die Urteile Beachtung finden, freie Wahlen stattfinden, Medien arbeiten und nicht diskreditiert werden,sagt die Rechtsdogmatik: Schwelle nicht erreicht.

Was aber bedeutet, das eine klare Linie entsteht, wenn eine Regierung nicht nur mal Gesetze verfassungswidrig ausformuliert, sondern wider geltende Rechtsprechung Gesetzte neu formuliert, die dem Wesen nach, den Inhalt nach und dem Regierungsabsichten nach diese Urteile untergraben, unterminieren und als Gegenstandlos bei gleicher Wirkung machen, zeichnet die Regierung eine Grenze, die sie selbst ins Unrecht und den Widerstand nach 20.4 legitimierend setzt.

Wenn das Widerstandsrecht bei hoher Hürde warten müsste, bis es die Bundesrepublik nicht mehr gibt, weil der Staat umgebaut wurde, dann ist das falsch. Nicht gegen den, der diese Ordnung abgeschafft hat, sondern gegen jene die es versuchen, besteht dieses Recht auf Widerstand. Wenn dieser Punkt, das nichts mehr davon da ist, erreicht wurde, dann geht es nicht um Widerstand. Sondern um Revolution. Widerstand soll uns zurück zum Funktionieren führen. Wenn es erst beginnen darf, wenn der Rechtsstaat bereits aufgehört hat zu existieren, dann ist das kein Recht sondern eine Farce mit Buchstaben. Und dazu ist unser Recht auf Widerstand nie formuliert worden.

Quellen

https://www.bverwg.de/pm/2017/68
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-01/sterbehilfe-antrag-ablehnung-jens-spahn
https://www.welt.de/politik/deutschland/article205034346/Sterbehilfe-Moral-steht-nicht-ueber-dem-Recht.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/neue-grundsicherung-986392