Entwicklung der Rechte der Frauen in unserem Deutschland.

Eine klare, aber ggf. nicht vollständige Liste hier:

  1. 1900: Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
    • Frauen haben im Vergleich zu Männern stark eingeschränkte Rechte, insbesondere im Eherecht. Der Ehemann ist der „Haushaltsvorstand“ und hat das Entscheidungsrecht in Eheangelegenheiten.
  2. 1908: Frauen erhalten das Recht, politischen Vereinen beizutreten und politische Versammlungen zu besuchen.
  3. 1918: Einführung des Frauenwahlrechts
    • Frauen dürfen nun wählen und gewählt werden. Dies wird durch den Rat der Volksbeauftragten nach dem Ende des Ersten Weltkriegs eingeführt.
  4. 1919: Erste Teilnahme von Frauen an den Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung
    • Frauen nehmen erstmals aktiv an Wahlen teil und können auch kandidieren.
  5. 1949: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland tritt in Kraft
    • Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
  6. 1957: Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft
    • Viele Diskriminierungen im Bürgerlichen Gesetzbuch werden aufgehoben. Insbesondere wird das Entscheidungsrecht des Ehemannes in Eheangelegenheiten abgeschafft.
  7. 1962: Frauen erhalten das Recht, ohne Zustimmung ihres Ehemannes ein eigenes Bankkonto zu eröffnen
    • Diese Änderung war ein wichtiger Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit der Frauen. Vorher war es Frauen oft nicht möglich, ohne die Zustimmung ihres Ehemannes ein eigenes Bankkonto zu führen.
  8. 1977: Reform des Ehe- und Familienrechts
    • Ehefrauen dürfen nun ohne Zustimmung des Ehemannes arbeiten. Das sogenannte „Hausfrauenmodell“ wird abgeschafft. Das Gesetz zur Neuregelung des Eherechts tritt in Kraft.
  9. 1979: Bundesverfassungsgericht erklärt das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs für verfassungswidrig
    • Frauen erhalten das Recht auf Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen.
  10. 1980: Einführung des Gesetzes zur Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung und in Unternehmen
    • Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst und in privaten Unternehmen.
  11. 1994: Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes
    • Artikel 3, Absatz 2 wird ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  12. 1997: Vergewaltigung in der Ehe wird unter Strafe gestellt
    • Die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe wird im Strafgesetzbuch festgeschrieben.
  13. 2001: Einführung des Gleichstellungsgesetzes
    • Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Bundes tritt in Kraft. Es fördert die Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.
  14. 2002: Einführung des Gewaltschutzgesetzes
    • Das Gesetz verbessert den Schutz vor häuslicher Gewalt und ermöglicht unter anderem die sofortige Wegweisung gewalttätiger Partner aus der gemeinsamen Wohnung.
  15. 2015: Gesetz zur Frauenquote in Aufsichtsräten
    • Einführung einer Geschlechterquote von 30 % für Frauen in den Aufsichtsräten großer börsennotierter Unternehmen.
  16. 2021: Verschärfung der Frauenquote
    • Die Frauenquote wird auf Vorstände großer Unternehmen ausgeweitet. Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern müssen mindestens eine Frau im Vorstand haben.

Diese Liste zeigt die wichtigsten rechtlichen Fortschritte und Meilensteine für die Frauenrechte in Deutschland, einschließlich der finanziellen Unabhängigkeit durch das Recht auf ein eigenes Bankkonto.

Und wir rühmen uns, das wir die Rechte aller Menschen gleich hoch einschätzen und bewerten. Und vergessen gerne, dass diese angebliche Überlegenheit heute nur ein langer Streitprozess war.

Mein persönliches Dilemma mit einer Minderheit unter den Muslimen

Jeder Mensch hat das Recht auf seine eigene Religion und Glauben sowie auf freie Meinungsäußerung. Diese Rechte sind grundlegend und werden durch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Würde ergänzt. In Deutschland, wie in vielen anderen demokratischen Ländern, sind es diese Rechte, die die Basis unserer gesellschaftlichen Ordnung bilden. Doch diese Rechte enden dort, wo das Handeln eines Einzelnen anderen Schaden zufügt.

In Deutschland ist die Judikative dafür zuständig, gegen solches schädigendes Verhalten vorzugehen. Es gibt Situationen, in denen Notwehr gesetzlich erlaubt ist, doch auch diese ist streng reguliert und muss direkt mit einer Bedrohung in Verbindung stehen. Gewalt als Reaktion auf eine wahrgenommene Beleidigung fällt definitiv nicht unter diese Kategorie.

Ich finde es zum Beispiel zutiefst beleidigend, wenn Müll achtlos in die Natur geworfen wird oder wenn durch menschliches Handeln Tierarten ausgerottet werden. Diese Handlungen verletzen meine Überzeugungen und meinen Glauben an den Schutz der Natur. Sie haben mich traurig gemacht und sogar zu Depressionen geführt. Dennoch würde ich niemals Gewalt gegen jemanden anwenden, der sich an solchen Aktivitäten beteiligt. Ich habe nicht das Recht, als Hüter dieser Überzeugungen aufzutreten und Gewalt anzuwenden.

Ähnlich verhält es sich mit der Darstellung religiöser oder kultureller Symbole in Kunst und Medien. Niemand hat das Recht, aufgrund einer Karikatur oder einer kritischen Meinung Gewalt anzuwenden. Und hier liegt das Problem, das ich mit einer sehr kleinen Minderheit innerhalb der muslimischen Gemeinschaft habe: die Annahme, dass es akzeptabel sei, auf Beleidigungen oder Kritik mit Gewalt zu reagieren.

Eine solche Haltung kann und darf nicht toleriert werden. In Deutschland und vielen anderen Teilen der Welt ist es ein Grundrecht, sich auch kritisch über religiöse Figuren oder Symbole zu äußern. Das Recht auf freie Meinungsäußerung schließt das Recht ein, auch solche Meinungen zu äußern, die anderen nicht gefallen. Das ist ein fundamentaler Aspekt der Freiheit in jeder demokratischen Gesellschaft.

Es ist wichtig zu betonen, dass dies nur eine sehr kleine Minderheit betrifft und keineswegs repräsentativ für die muslimische Gemeinschaft als Ganzes ist. Die große Mehrheit der Muslime lebt ihren Glauben friedlich und respektvoll.

Abschließend möchte ich klarstellen, dass Gewalt als Reaktion auf eine Beleidigung oder Kritik niemals gerechtfertigt ist. Gewalt zu eskalieren oder zu töten wegen einer Beleidigung eines Glaubens oder einer Überzeugung ist inakzeptabel. Es ist an der Zeit, dass dies von allen verstanden und akzeptiert wird.

Der Islamismus und die Demokratie – Ein komplexes Verhältnis


Blogbeitrag: Der Islamismus und die Demokratie – Ein komplexes Verhältnis

In der heutigen Zeit begegnen wir oft der komplexen und manchmal konfliktreichen Beziehung zwischen Islamismus und demokratischen Systemen. Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Idee eines Gottesstaates, in dem Religion und Staat eine Einheit bilden. Dies steht oft im Gegensatz zu den Prinzipien demokratischer Staaten, die auf der Trennung von Religion und Staat basieren.

Warum ist das so ein Thema?

In islamistischen Strömungen, einschließlich einiger salafistischer Gruppen, wird das Ziel eines durch den Glauben regierten Staates oft als Ideal gesehen. Hier ist das Konzept des Kalifats zentral, ein Staat, der auf den Gesetzen des Korans und der Scharia basiert und sich über bestehende nationale Grenzen erstrecken kann. Dieses Modell steht im Kontrast zu demokratischen Systemen, in denen die Verfassung und weltliche Gesetze die Grundlage des Staates bilden.

Integration in die Demokratie

Für diejenigen, die einen islamischen Staat anstreben, bietet das demokratische System tatsächlich einen friedlichen Weg, ihre Ziele zu verfolgen. Das bestehende Recht in einer Demokratie erlaubt es, eine Partei zu gründen und über demokratische Wahlen Einfluss zu nehmen. Wichtig dabei ist, dass alle Aktionen innerhalb der Grenzen der Verfassung und der Gesetze bleiben müssen. Eine Veränderung der Verfassung ist möglich, aber nur durch demokratische Prozesse und mit breiter Zustimmung der Bevölkerung. Dabei ist es essenziell, dass die unveränderlichen Kernartikel der Verfassung, die die Menschenwürde und die Grundstrukturen der Demokratie schützen, unangetastet bleiben.

Die Bedingungen klarer Verfassungsregeln

Die deutsche Verfassung, insbesondere Artikel 1, legt fest, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dieser Grundsatz steht über allen staatlichen Gewalten und bildet das Fundament jeder legislativen, exekutiven und judikativen Handlung in Deutschland. Dieser Artikel ist laut Grundgesetz unveränderlich, was bedeutet, dass jede Änderung, die gegen diesen Grundsatz verstößt, verfassungswidrig wäre.

Für diejenigen, die die Scharia oder Elemente davon im Rahmen eines islamischen Staates durchsetzen möchten, stellt Artikel 1 ein signifikantes Hindernis dar. Die Scharia, die in einigen ihrer Auslegungen Vorschriften enthält, die potenziell in Konflikt mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde stehen könnten, müsste im Kontext des deutschen Rechtssystems so interpretiert und angewandt werden, dass sie nicht gegen diesen zentralen Verfassungsgrundsatz verstößt.

Wer in einem demokratischen System eine Änderung herbeiführen möchte, muss sich den demokratischen Prozessen unterwerfen. Das bedeutet, die Teilnahme an Wahlen, das Formulieren von Politik innerhalb des gesetzlichen Rahmens und das Streben nach Mehrheiten für die eigenen Überzeugungen. Sollte es möglich sein, eine Mehrheit für die Änderung der Verfassung zu gewinnen, muss dies durch eine freie Abstimmung aller Bürger geschehen. Doch selbst bei einer solchen Mehrheit sind die im Grundgesetz verankerten Grundsätze, wie die in Artikel 1 garantierte Menschenwürde, von Änderungen ausgenommen.

Demokratisches Verhalten als Weg

Der Weg zu solchen tiefgreifenden Veränderungen ist jedoch nicht Aggression oder Gewalt, sondern das Engagement im demokratischen Prozess und respektvolles, menschliches Verhalten. Die Demokratie bietet Raum für viele Stimmen und Ideen, setzt aber auch voraus, dass alle Beteiligten die Grundprinzipien des friedlichen Zusammenlebens und der gegenseitigen Achtung respektieren.

Dieses Thema bleibt zweifellos herausfordernd und erfordert von allen Seiten Offenheit und Dialogbereitschaft. Es zeigt die Notwendigkeit, die Werte der Demokratie zu verteidigen, während man gleichzeitig versucht, ein tieferes Verständnis und Respekt für die vielfältigen Überzeugungen innerhalb der Gesellschaft zu fördern.

Aufruf zur Nutzung demokratischer Wege

An alle Muslime, die sich für die Etablierung eines islamischen Staates nach den Prinzipien des Korans und der Scharia aussprechen: Es steht Ihnen frei, Ihre Überzeugungen und Ziele innerhalb des Rahmens der deutschen Demokratie zu verfolgen. Die Demokratie bietet jedem Bürger die Möglichkeit, politisch aktiv zu werden, eine Partei zu gründen und an Wahlen teilzunehmen. Dies ist der friedliche und legitime Weg, um politische und gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen.

Wir ermutigen Sie, sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, Ihre Ideen und Visionen im Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung vorzutragen und durch demokratische Mittel um Unterstützung für Ihre Anliegen zu werben. Die Demokratie basiert auf Diskussion, Transparenz und der Teilnahme aller Bürger. Sie ermöglicht es, durch Wahlen und parlamentarische Prozesse Mehrheiten zu gewinnen und so Veränderungen herbeizuführen.

Es ist wichtig zu betonen, dass jede Bestrebung, die Verfassung zu ändern, im Rahmen der demokratischen Grundordnung und unter Achtung der unveränderlichen Prinzipien des Grundgesetzes, wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Artikel 1, erfolgen muss. Dies schützt die Grundrechte aller Bürger und bewahrt die grundlegenden Werte unserer Gesellschaft.

Indem Sie den Weg der Demokratie wählen, tragen Sie zu einem friedlichen und respektvollen Miteinander bei, das die Vielfalt der Meinungen und Glaubensrichtungen anerkennt und fördert. Dies stärkt nicht nur die muslimische Gemeinschaft, sondern die gesamte Gesellschaft. Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte und Möglichkeiten, um auf konstruktive und friedliche Weise an der Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft mitzuwirken.