Jobcenter und die Wohnungs-Lüge – wie man „Bemühungen“ sauber nachweist

Ein kleiner Leitfaden

Wer mit dem Jobcenter zu tun hat, kennt das Spiel:
Man soll sich „bemühen“, Wohnung suchen, Nachweise bringen – während der Markt de facto leer ist. Nicht Mangel an Willen, sondern Mangel an Realität.

Rechtlich relevant ist nicht der Erfolg, sondern der nachweisbare Versuch.

Was das Jobcenter rechtlich verlangen darf

Rechtsgrundlagen:

  • § 22 SGB II – Kosten der Unterkunft
  • § 60 SGB II – Mitwirkungspflichten

Verlangt werden darf Mitwirkung, nicht Erfolg. Niemand kann gezwungen werden, Unmögliches zu leisten.

Was als Nachweis anerkannt wird

Das Jobcenter akzeptiert alles, was dokumentiert ist:

  • E-Mails an Vermieter
  • Screenshots von Kontaktformularen (Auch als Bildausschnitt mit Snipping Tools)
  • Bewerbungen über Portale (Immoscout, Immowelt, WG-Gesucht etc.)
  • Absagen von Vermietern
  • Telefonnotizen (Datum + Uhrzeit + Ansprechpartner)

Wichtig ist: Struktur.

So dokumentierst du korrekt

Führe eine einfache Liste. Eine Zeile pro Wohnung:

Datum | Anbieter | Objekt | Kontaktweg | Ergebnis
..____ | ___ | ___ | E-Mail / Portal / Tel | ___

Damit bist du juristisch sauber.

Wichtiges Faktum

Das Jobcenter darf nicht sagen:
„Sie haben sich nicht genug bemüht“
ohne konkret zu benennen, wie viele Bemühungen es erwartet.

Du darfst verlangen:

  • schriftliche Vorgabe der Mindestanzahl
  • schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

Wenn das Jobcenter schikaniert

Mittel:

  • Fachaufsichtsbeschwerde
  • Dienstaufsichtsbeschwerde
  • Antrag auf schriftlichen Verwaltungsakt

Ab da wird es für die Sachbearbeitung ungemütlich. Zu Recht.

Was ich nicht weiß, ist in wieweit das JC oder das Sozialamt bei der Grundsicherung einen Menschen zu etwas zwingen kann, der zum Beispiel nicht mehr sich selbst versorgen kann. Der nicht mehr Selbst seinen PC bedienen kann. Der zur Lebensgestaltung selbst auf Hilfe angewiesen ist, durch Pflegekräfte oder Dienst. Da suche ich noch nach Rechtsprechung und Infos.

Hoffe das hier hilft Euch

Herzlich, Thomas

Der Islamismus und die Demokratie – Ein komplexes Verhältnis


Blogbeitrag: Der Islamismus und die Demokratie – Ein komplexes Verhältnis

In der heutigen Zeit begegnen wir oft der komplexen und manchmal konfliktreichen Beziehung zwischen Islamismus und demokratischen Systemen. Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Idee eines Gottesstaates, in dem Religion und Staat eine Einheit bilden. Dies steht oft im Gegensatz zu den Prinzipien demokratischer Staaten, die auf der Trennung von Religion und Staat basieren.

Warum ist das so ein Thema?

In islamistischen Strömungen, einschließlich einiger salafistischer Gruppen, wird das Ziel eines durch den Glauben regierten Staates oft als Ideal gesehen. Hier ist das Konzept des Kalifats zentral, ein Staat, der auf den Gesetzen des Korans und der Scharia basiert und sich über bestehende nationale Grenzen erstrecken kann. Dieses Modell steht im Kontrast zu demokratischen Systemen, in denen die Verfassung und weltliche Gesetze die Grundlage des Staates bilden.

Integration in die Demokratie

Für diejenigen, die einen islamischen Staat anstreben, bietet das demokratische System tatsächlich einen friedlichen Weg, ihre Ziele zu verfolgen. Das bestehende Recht in einer Demokratie erlaubt es, eine Partei zu gründen und über demokratische Wahlen Einfluss zu nehmen. Wichtig dabei ist, dass alle Aktionen innerhalb der Grenzen der Verfassung und der Gesetze bleiben müssen. Eine Veränderung der Verfassung ist möglich, aber nur durch demokratische Prozesse und mit breiter Zustimmung der Bevölkerung. Dabei ist es essenziell, dass die unveränderlichen Kernartikel der Verfassung, die die Menschenwürde und die Grundstrukturen der Demokratie schützen, unangetastet bleiben.

Die Bedingungen klarer Verfassungsregeln

Die deutsche Verfassung, insbesondere Artikel 1, legt fest, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dieser Grundsatz steht über allen staatlichen Gewalten und bildet das Fundament jeder legislativen, exekutiven und judikativen Handlung in Deutschland. Dieser Artikel ist laut Grundgesetz unveränderlich, was bedeutet, dass jede Änderung, die gegen diesen Grundsatz verstößt, verfassungswidrig wäre.

Für diejenigen, die die Scharia oder Elemente davon im Rahmen eines islamischen Staates durchsetzen möchten, stellt Artikel 1 ein signifikantes Hindernis dar. Die Scharia, die in einigen ihrer Auslegungen Vorschriften enthält, die potenziell in Konflikt mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde stehen könnten, müsste im Kontext des deutschen Rechtssystems so interpretiert und angewandt werden, dass sie nicht gegen diesen zentralen Verfassungsgrundsatz verstößt.

Wer in einem demokratischen System eine Änderung herbeiführen möchte, muss sich den demokratischen Prozessen unterwerfen. Das bedeutet, die Teilnahme an Wahlen, das Formulieren von Politik innerhalb des gesetzlichen Rahmens und das Streben nach Mehrheiten für die eigenen Überzeugungen. Sollte es möglich sein, eine Mehrheit für die Änderung der Verfassung zu gewinnen, muss dies durch eine freie Abstimmung aller Bürger geschehen. Doch selbst bei einer solchen Mehrheit sind die im Grundgesetz verankerten Grundsätze, wie die in Artikel 1 garantierte Menschenwürde, von Änderungen ausgenommen.

Demokratisches Verhalten als Weg

Der Weg zu solchen tiefgreifenden Veränderungen ist jedoch nicht Aggression oder Gewalt, sondern das Engagement im demokratischen Prozess und respektvolles, menschliches Verhalten. Die Demokratie bietet Raum für viele Stimmen und Ideen, setzt aber auch voraus, dass alle Beteiligten die Grundprinzipien des friedlichen Zusammenlebens und der gegenseitigen Achtung respektieren.

Dieses Thema bleibt zweifellos herausfordernd und erfordert von allen Seiten Offenheit und Dialogbereitschaft. Es zeigt die Notwendigkeit, die Werte der Demokratie zu verteidigen, während man gleichzeitig versucht, ein tieferes Verständnis und Respekt für die vielfältigen Überzeugungen innerhalb der Gesellschaft zu fördern.

Aufruf zur Nutzung demokratischer Wege

An alle Muslime, die sich für die Etablierung eines islamischen Staates nach den Prinzipien des Korans und der Scharia aussprechen: Es steht Ihnen frei, Ihre Überzeugungen und Ziele innerhalb des Rahmens der deutschen Demokratie zu verfolgen. Die Demokratie bietet jedem Bürger die Möglichkeit, politisch aktiv zu werden, eine Partei zu gründen und an Wahlen teilzunehmen. Dies ist der friedliche und legitime Weg, um politische und gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen.

Wir ermutigen Sie, sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, Ihre Ideen und Visionen im Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung vorzutragen und durch demokratische Mittel um Unterstützung für Ihre Anliegen zu werben. Die Demokratie basiert auf Diskussion, Transparenz und der Teilnahme aller Bürger. Sie ermöglicht es, durch Wahlen und parlamentarische Prozesse Mehrheiten zu gewinnen und so Veränderungen herbeizuführen.

Es ist wichtig zu betonen, dass jede Bestrebung, die Verfassung zu ändern, im Rahmen der demokratischen Grundordnung und unter Achtung der unveränderlichen Prinzipien des Grundgesetzes, wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Artikel 1, erfolgen muss. Dies schützt die Grundrechte aller Bürger und bewahrt die grundlegenden Werte unserer Gesellschaft.

Indem Sie den Weg der Demokratie wählen, tragen Sie zu einem friedlichen und respektvollen Miteinander bei, das die Vielfalt der Meinungen und Glaubensrichtungen anerkennt und fördert. Dies stärkt nicht nur die muslimische Gemeinschaft, sondern die gesamte Gesellschaft. Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte und Möglichkeiten, um auf konstruktive und friedliche Weise an der Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft mitzuwirken.