Eine Aufforderung an Bundesinnenminister Friedrich:
Aufenthaltserlaubnis für den Whistleblower Snowden!
Man glaubt es kaum es ist doch wahr,
ein Whistleblower sagt ganz klar,
die NSA, der blöde Laden,
der tut sich ganz ganz schön was wagen.
Doch Nix geschieht in diesem Land,
der Friedrich redet sehr gewandt,
es sei Nix los und sei Nix dran,
was Noten so nicht sagen kann.
Aufmerksam habe ich gerade bei Phoenix den Livestream zum Thema Datensicherheit und Überwachung in Deutschland verfolgt. Dabei fiel mir doch spontan auf das unsere Regierenden fast alle lediglich von prüfen und abwägen und nachfragen schwadroniert haben. Doch was mir auch auf viel ist das die Interessen des deutschen Volkes im Sinne einer wirklich echten Aufklärung nicht von Interesse waren.
Ich fordere daher die Bundesregierung auf, namentlich Herrn Innenminister Friedrich, unverzüglich Herrn Snowden Asyl und Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland anzutragen. Zur Wahrung der Interessen der Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist dies absolut erforderlich und durch folgendes Gesetz nicht nur legitimiert, sondern im Interesse der Bundesrepublik Deutschland und der Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine grundsätzliche Maßnahme im Rahmen der völkerrechtlichen Möglichkeiten unseres Bundesministeriums des Inneren.
Damit es auch für jeden klar wird hier der Text aus dem Gesetz im Original. »§ 22 Aufnahme aus dem Ausland: Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat. Im Falle des Satzes 2 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.« Zu finden ist dieses rechtliche Schmuckstück in folgendem Gesetz: »Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet«
Damit ist abschließend geklärt dass die Bundesregierung jederzeit und für jeden Bürger nachvollziehbar in der Lage ist im rechtsstaatlichen Sinne die Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten und die Informationsbeschaffung aus erster Hand zur Einschätzung von Situation und Ereignissen zu erwirken. Eine andere Handlung als diese Beweise durch Asyl für Herren Snowden bereitzustellen stellt im Umkehrschluss den Beweis dar, dass die Bundesregierung kein ordinäres Interesse an der Aufklärung sondern nur ein Darstellungsinteresse gegenüber den Abwägungen zwischen Sicherheit und Datenschutz dokumentiert.
In diesem Sinne fordere ich Asyl für den Whistleblower Mr. Snowden in der Bundesrepublik Deutschland.
Wer bringt noch den Mut auf, diese Forderung klar und unmissverständlich zu unterstützen?
Herzlich grüßt euer
Thomas