Wie geht das mit der Onlineabstimmung denn nun wirklich…

Liebe Freunde,

Onlinetools zur Mitbestimmung der Politik wollen wir (als Piraten) liefern. Sicheres Abstimmen über Inhalte und Themen. Entwickeln von Gedanken und Thesen Online.

Dabei haben wir Liquid Feedback für unseren Gedanken einer Liquid Democracy benutzt um einen Zugang zu erhalten und Themen als Meinungsbilder zu erspüren. Nur ist da das Thema der Delegation mit drin, dem sehr viele Piraten, sogar ganze Landesverbände skeptisch gegenüber stehen. Das hat mit vielen Faktoren zu tun, unter anderem auch mit der Umgehensweise einzelner Gruppen, die jede Kritik am „Liquid“ schon fast wie eine Gotteslästerung behandelten. Die daraus entstehende Skepsis hätte durch gezielte Evaluation vielleicht ausgeräumt werden können. In Bingen scheint das Liquid als Testinstanz beschlossen worden zu sein, doch dieser Beschluss ist nicht bis zum Ende verfolgt worden, und zwischen drin hat ein Vorstand das System upgraden lassen. Ob das richtig oder nicht war, bewerte ich nicht. Es beendete die beschlossene Testphase ohne Evaluation in dem es das Programm in Betrieb überführte.

Im Prinzip arbeitet jeder LV an einer eigenen Lösung und wir haben andauernd Tooltimedebatten anstatt Inhaltsthemen zu bearbeiten, weil wir über das Wie uns nicht einigen können. Auch hier liegen die Ursachen an verschiedenen Dingen. Auch auf diese will ich heute nicht eingehen, weil ich heute Nacht bei Twittergesprächen mit @Alx42 und @einfachnurmark über 2 Dinge gestolpert bin. Zum einen die Arbeit des C3 oder auch CCC in Verbindung mit der Leistung einer niederländichen Gruppe beim Nedap-Hack. http://www.heise.de/ct/artikel/Schach-dem-E-Voting-290710.html

Der Anbieter hatte seine Wahlcomputer als „absolut sichere Hardware“ beschrieben. Leider musste er sich vom Spieltrieb unserer Hacktivisten eines Besseren belehren lassen. Das war der erste sehr schwere Schlag gegen das „System“ der Onlinewahl und analog auch der Onlineabstimmung. Dennoch wäre wohl das System weiter in Betrieb geblieben. Doch nun geschah das waskommen musste.

Gestützt auf diese Erkenntisse musste sich das BVerG mit dem Thema Wahlcomputer auseinander setzen Und hat das auch getan: http://www.heise.de/ct/artikel/Schach-dem-E-Voting-290710.html und das Gericht: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html Dabei war das Gericht in besonderem Maße deutlich. Der CCC hat in seinem Artikel dazu eine klare Aussage aus dem Urteil wiederholt: http://www.ccc.de/de/updates/2009/wahlcomputer-urteil-bverfg

…haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass nachvollziehbare und geheime Wahlen zum Kern unseres demokratischen Systems gehören. Dieser wird durch den Einsatz von Wahlcomputern ausgehöhlt. Es müsse auch „Menschen ohne technische Fachkenntnisse“ möglich sein, die Wahl komplett nachzuvollziehen. Dazu dürfen Wählerstimmen zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein.

 

Das ist eine Patsche in das Gesicht von „Computerbegeisterten“ und „Mitbestimmungsphantasien“ denn diese Nachvollziehbarkeit zu jeder Zeit ohne techn. Fachkenntnis ist eine Hürde, in der defacto schon eine einfache Exceltabelle oder eine andere nicht „Winzigweich“, sondern intelligente Lösung des Problems dieser Anforderung nicht gerecht wird. Damit sind alle Formen unserer geheimen Abstimmungsideen so lange von Tisch, bis eine sichere Methode da ist, Daten ohne Verzug und Speicherung direkt zum Zählpunkt zu übertragen, und dem Abstimmenden die Gewissheit gibt, das seine Stimme seine Stimme ist und bleibt. Das sie nicht umgeleitet und umgedeutet werden kann. Meiungsaustausch ist damit Online jederzeit möglich, doch der Stimmzettel muss in die „RL Urne“ und der Einwerfende muss sehen, was dabei passiert. Auch eine animierte oder virtuelle Darstellung wird dem wiederum nicht gerecht.

Das ist echt „blöd“ um das mal salop mittels unserer Umgangssprache auszudrücken. Auf der anderen Seite steht dort Abstimmungen, die nicht geheim sondern offen und namentlich sind, nichts im Sinne dieses Urteiles entgegen. Dort kolidieren wir mit ganz anderen Regeln und Grundlagen. Eine davon resultiert aus dem BDSG. Unsere Aufgabe hier ist es jedem Piraten einen Grundschutz seiner informatorischen Selbstbestimmung, die das BVerG als Grundrechtswert eingestuft hat – im Volkszählungsurteil – zu gewähren und zu erhalten. Im BDSG § 3 Abs 9 werden politische Meinungen unter den besonderen Schutz des gesetztes gestellt. Bei Parteitagen und Abstimmungen werden durchaus durch Dokumentation und Film oder Fotos die Möglichkeiten geschaffen, das Abstimmungen nachvollziehbar werden, wenn mit etwas Aufwand das Stimmverhalten in Bezug zur Entscheidungsabfrage dokumentiert wird. Doch bei Onlineabstimmungen geht das natürlich deutlich darüber hinaus. Abstimmungen mit Klarnamen liefern ein analysierbares Bild der Politischen Meinungsäusserung. Lange Vorhaltzeiten garantieren eine sichere Erfassung der politischen Haltung von Menschen, und wir haben durch E. Snowden gelernt, das wir ohne hin überwacht und ausspioniert werden. Dieser Fakt ist aus dem Umfeld der VT’s damit zu einem Bestandteil unserer Realität geworden.

Um einem DV gestützten Profiling der Dienste aller Nationen entgegen zu wirken sind wir gezwungen, mit höchstem Massstab an Onlinetools zur Meinungsbildung heran zu gehen. Bevor der BEO online geht, muss es eine Vorabkontrolle geben, die in sachlicher und datenschutzgerechter Weise seine Zulässigkeit dokumentiert. Und es ist bitte keine Gefälligkeitsarbeit eines DSB, sondern eine Vorabkontrolle, die den Datenschutz auch wieder als Kernanliegen definiert. Als Netzpartei mit Visonen von sozialer Teilhabe und freiheitlichem Denken können wir es uns nicht leisten unseren Mitgliedern eine Dauerspeicherung ihrer Meinungen zu verordnen, die sie in jeder Hinsicht durch eine Verändernung der staatlichen Grundlagen ggf sogar in Lebensgefahr bringen kann. Wenn wir das tun, weil es uns wichtiger ist online abzustimmen, haben wir aus den Ereingissen der Vergangenheit in unserem Land und anderen Ländern deutliche zu wenig gelernt.

Die Datenschutzbehörde Berlin, in der ein Klarnamenliquid zur Prüfung vorlag hat auch hier sehr viele Bedenken formuliert. http://piraten-dsb.de/wp-content/uploads/sites/2/2013/11/BFDI_2012_10_02.pdf. Der Punkt 4 der Ausarbeitung der Datenschutzaufsichtsbehörde legt die Messlatten und die Richtungen fest, in denen sich das so gewünschte System bewegen soll. Wer von einer Datenschutzbehörde Anweisungen erwartet, im Sinne „mach das so und mach das so“ kann sich getrost das Thema ansehen, wie mit Datenschutz umgegangen wird. Datenschützer wirken auf den Einhalt des Datenschutzes hin. Sie befehlen ihn nicht. So auch die Behörde, solange ihre Empfehlungen ernst genommen werden.

Ziehe ich ein Fazit aus diesen verschiedenen Informationen so sehe ich keine rosige Zukunft für den BEO und alle anderen Abstimmungstools, die wir entwickeln können. Um die Kosten und das gesamte Prozedere anders zu gestalten sehe ich eher ein anderes System als derzeit umsetzbar an. Vor allem, wenn es alle Aspekte beachten soll. Den „Dezentralen Parteitag“. Auch dabei waren die Ideen gut und die Ausführungstests haben funktioniert. Auch die Ständige dezentrale Mitgliederversammung des LV RLP ist eine mögliche Lösungsorientierte Grundlage, denn hier werden die Anträge online eingereicht, die Aussprache findet online nachhaltig statt, auch über einen längeren Zeitraum. Rederechte werden nicht begrenzt oder beschnitten, da in einem Zeitraum jeder dazu schreiben kann was er mag, und jeder liest was er will. Sogar die Nachvollziehbarkeit der Diskussionen ist durch die Schriftform gegeben, und alleine zur Abstimmung geht es dann an lokale Urnen, die vor allem in Flächenländern überall gegründet sein können und gegründet werden können.

Allerdings sind bei dezentralen Parteitagen die Effekte der Meinungsführerschaften wohl etwas stärker als bei Grossversammlungen wahrnehmbar. Wir sitzen in einem Spielregelumfeld, das uns kaum echten Raum für faktische Lösungen bietet. Also, müssen wir mit Brückentechniken und Brückenideen das ganze Problem angehen und Lösen. Dabei würden sicher die Kosten bei dem Veranstaltungen anders aussehen. Nur brauchen wir dazu eine andere Regelung und Idee unserer BPT und LMV bzw LPT Struktur. Es bleibt also spannend, wie wir unsere Ziele einer Liquid-Democracy gerecht werden und dabei keine der uns wichtigen Regeln, aber auch keine der gesetzlichen Vorgaben unterlaufen.

Lasst es uns Ändern!
Euer

Thomas